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EINLADUNG ZUR JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG

16.03.2019


Zu unserer 46. ordentlichen Hauptversammlung am 

Freitag, den 5. April 2019 um 19.30 Uhr im Vereinsheim an der Burgsteige 43 in Deggingen 

laden wir Euch ganz herzlich ein. 

Tagesordnung 

Top 1 Begrüßung 

Top 2 Berichte – der Vorsitzenden des Jugendwarts der Kassenprüfer 

Top 3 Aussprache über die Berichte 

Top 4 Entlastungen 

Top 5 Neuwahlen - Vorsitzende(r) Verwaltung und Finanzen - Vermögenswart - Beisitzer Sport - Beisitzer Öffentlichkeitsarbeit 

Top 6 Haushaltsplan 2019 

Top 7 Anträge Mitgliedsbeiträge, Mitgliederwerbung, Bewirtschaftungsdienst (siehe auch Rückseite) Top 8 Verschiedenes Anträge an die Hauptversammlung bitte schriftlich bis Mittwoch, den 3. April 2019 an die Vorsitzenden Peter Duller, Sepp Lecher oder Tassilo Scheible 

Mit freundlichen Grüßen Tennisclub Deggingen e. V. 

Peter Duller - Sepp Lecher - Tassilo Scheible 

Vorsitzender für Sport - Vorsitzender für Öffentlichkeitsarbeit - Vorsitzender für Verwaltung und Finanzen



Anträge des Vereinsausschusses an die 46. Hauptversammlung am 5. April 2019

1. Die Mitgliedsbeiträge werden wie folgt festgesetzt.

Ordentliche aktive Mitglieder € 185,--  
Ehepartner € 90,--
Außerordentliche aktive Mitglieder € 110,--
Jugendliche Mitglieder € 90,--
Kinder € 45,--
Familienbeitrag € 305,--
Passive Mitglieder € 35,--

Für alle Interessierten wird eine Schnuppermitgliedschaft für einen Jahrsbeitrag von € 70,-- angeboten. Einmalig kann während einer Sommersaison beliebig oft gespielt werden, ohne dass ein Arbeitsdienst erbracht werden muss. Der Beitrag beinhaltet darüber hinaus für Nichtmannschaftsspieler das Recht, bis zu drei kostenlose Trainingsstunden in Anspruch zu nehmen. Für die Schnuppermitgliedschaft von Kindern und Jugendlichen wird im ersten Jahr auf den halben Beitrag verzichtet

2. Zur Mitgliederwerbung wird auch in dieser Saison auf die Aufnahmegebühr verzichtet.

3. Arbeitsdienst/Bewirtschaftungsdienst

Es bleibt weiterhin bei 3 Arbeitseinheiten.

a.) Der Arbeitsdienst auf der Platzanlage (10 Stunden)
b.) Der Wochenendbewirtschaftungsdienst (Sa./So.)
c.) Mannschaftsdienst von Mo.-Fr. Jedes aktive Mitglied ab 15 Jahren (es zählt das Jahr, in dem der Jugendliche 15 Jahre wird) bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres muss eine Einheit a) oder b) ableisten. Der Arbeitsdienst auf der Platzanlage wird wie bisher über den Vermögenswart oder den Platzwart organisiert und eingeteilt. Für den Wochenendbewirtschaftungsdienst ist weiterhin die Eintragung im Terminplan am schwarzen Brett vorgesehen und muss von jedem selbstständig getätigt werden. Für die Bewirtschaftung unter der Woche wird folgendes festgelegt:

Die Bewirtschaftung Montag – Freitag wird von den Mannschaftsspielern über- nommen. Das bedeutet, dass die eingeteilten Mannschaften die Bewirtschaftung gewährleisten.

Der Mannschaftstrainingsplan läuft von Mai bis September.

Die Organisation von Mo.-Fr. übernehmen die Mannschaftsführer. Die nicht abgeleistete Arbeitseinheit wird mit € 110.- verrechnet.

 

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