1. Die Mitgliedsbeiträge werden wie folgt festgesetzt.
Ordentliche aktive Mitglieder/ € 205,--
Ehe-/Lebenspartner € 100,--
Außerordentlich aktive Mitglieder € 125,--
Jugendliche Mitglieder(ab 15. LJ) € 100,--
Kinder € 50,--
Familienbeitrag € 340,--
Passive Mitglieder € 40,--
Zweitmitgliedschaft:
Für neue Mitglieder, die bereits in einem weiteren Tennisverein aktiv sind, wird nur der halbe
Beitrag in Rechnung gestellt. Diese weitere Mitgliedschaft muss jährlich durch schriftlichen
Nachweis bestätigt werden. (Zweitmitgliedschaft)
Schnuppermitgliedschaft
Für alle Interessierten wird eine Schnuppermitgliedschaft für einen Jahresbeitrag
von € 80,-- angeboten. Einmalig kann während einer Sommersaison beliebig oft
gespielt werden, ohne dass ein Arbeitsdienst erbracht werden muss. Der Beitrag
beinhaltet darüber hinaus für Nichtmannschaftsspieler das Recht, bis zu drei
kostenlose Trainingsstunden in Anspruch zu nehmen.
Als Schnuppermitgliedschaft für Kinder und Jugendliche wird im ersten Jahr der
regulär fällige Mitgliedsbeitrag um 50% reduziert.
2. Zur Mitgliederwerbung wird auch in dieser Saison auf die Aufnahmegebühr
verzichtet.
3. Arbeitsdienst/Bewirtschaftungsdienst
Es bleibt weiterhin bei 3 Arbeitseinheiten.
a.) Der Arbeitsdienst auf der Vereinsanlage (10 Stunden)
b.) Der Wochenendbewirtschaftungsdienst an zwei Tagen (Sa./So.)
c.) Mannschaftsdienst am Montag und Mittwoch
Jedes aktive Mitglied ab 15 Jahren bis zum 70. Lebensjahr muss eine Einheit a)
oder b) ableisten. Es zählt das Jahr, in dem das Mitglied 15 bzw. 70 Jahre alt
wird. Für Zweitmitglieder gilt die halbe Verpflichtung der Arbeitsdienste a. oder b.
Der Arbeitsdienst auf der Platzanlage wird über den Vermögenswart
oder den Platzwart organisiert und eingeteilt.
Für den Wochenendbewirtschaftungsdienst ist die Eintragung im Terminplan am
schwarzen Brett vorgesehen und muss von jedem selbstständig getätigt werden.
Die Bewirtschaftung montags und mittwochs wird von den Mannschaftsspielern übernommen.
Das bedeutet, dass die eingeteilten Mannschaften die Bewirtschaftung gewährleisten.
Die Organisation des Mannschaftsdienst Einheit c) übernehmen die Mannschaftsführer.
--> Die nicht abgeleistete Arbeitseinheit a.) oder b.) wird mit € 120.- verrechnet.