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EINLADUNG ZUR JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG 2018

26.02.2018

Zu unserer 45. ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 16.03.2018 um 19.30 Uhr im Vereinsheim an der Burgsteige 43 in Deggingen laden wir Euch ganz herzlich ein.

Tagesordnung

Top 1 Begrüßung

Top 2 Berichte

  • der Vorsitzenden 
  • des Jugendwarts
  • der Kassenprüfer

Top 3 Aussprache über die Berichte

Top 4 Entlastungen

Top 5 Neuwahlen

  • Vorsitzende(r) für Öffentlichkeitsarbeit
  • Vorsitzende(r) für Sport
  • Jugendwart
  • Vergnügungswart(-in)
  • Schriftführer (-in)
  • 2 Kassenprüfer

Top 6 Haushaltsplan 2018

Top 7 Anträge Mitgliedsbeiträge, Mitgliederwerbung, Bewirtschaftungsdienst

Top 8 Verschiedenes
Anträge an die Hauptversammlung bitte schriftlich bis Mittwoch, den 14.03.2018
an die Vorsitzenden Peter Duller, Gerd Kistenfeger oder Tassilo Scheible

 

Mit freundlichen Grüßen
Tennisclub Deggingen e. V.
Peter Duller Gerd Kistenfeger Tassilo Scheible

 


 

Anträge des Vereinsausschusses an die 45. Hauptversammlung am 16. März 2018

1. Die Mitgliedsbeiträge werden wie folgt festgesetzt.
Ordentliche aktive Mitglieder € 185,-- / Ehepartner € 90,--
Außerordentliche aktive Mitglieder € 110,--
Jugendliche Mitglieder € 90,--
Kinder € 45,--
Familienbeitrag € 305,--
Passive Mitglieder € 35,--
Für alle Interessierten wird eine Schnuppermitgliedschaft für einen Jahrsbeitrag
von € 70,-- angeboten. Einmalig kann während einer Sommersaison beliebig oft
gespielt werden, ohne dass ein Arbeitsdienst erbracht werden muss. Der Beitrag
beinhaltet darüber hinaus das Recht, bis zu drei kostenlose Trainingsstunden in
Anspruch zu nehmen.
Für die Schnuppermitgliedschaft von Kindern und Jugendlichen wird im ersten
Jahr auf den halben Beitrag verzichtet

2. Zur Mitgliederwerbung wird auch in dieser Saison auf die Aufnahmegebühr verzichtet.

3. Arbeitsdienst/Bewirtschaftungsdienst
Es bleibt weiterhin bei 3 Arbeitseinheiten.
a.) Der Arbeitsdienst auf der Platzanlage (10 Stunden)
b.) Der Wochenendbewirtschaftungsdienst (Sa./So.)
c.) Mannschaftsdienst von Mo.-Fr.
Jedes aktive Mitglied ab 15 Jahren (es zählt das Jahr, in dem der Jugendliche
15 Jahre wird) bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres muss eine Einheit a) oder b) ableisten.
Der Arbeitsdienst auf der Platzanlage wird wie bisher über den Vermögenswart oder den Platzwart organisiert und eingeteilt.
Für den Wochenendbewirtschaftungsdienst ist weiterhin die Eintragung im Terminplan am schwarzen Brett vorgesehen und muss von jedem selbstständig getätigt werden.

Für die Bewirtschaftung unter der Woche wird folgendes festgelegt:
Die Bewirtschaftung Montag – Freitag wird von den Mannschaftsspielern übernommen. Das bedeutet, dass die eingeteilten Mannschaften die Bewirtschaftung gewährleisten.
Der Mannschaftstrainingsplan läuft von Mai bis September.
Die Organisation von Mo.-Fr. übernehmen die Mannschaftsführer.

Die nicht abgeleistete Arbeitseinheit wird mit € 110.- verrechnet

 

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