TC Deggingen

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 1. Spielberechtigung

1.1.       Voll spielberechtigt sind :

Aktive Mitglieder, jugendliche Mitglieder ab dem 1. Januar nach dem 14. Geburtstag.

1.2.       Teilweise spielberechtigt sind :

Jugendliche Mitglieder, die nicht unter Punkt 1.1. fallen, und Gastspieler.

 

2. Platzbelegung

2.1.        Die Spielzeit auf Platz 3-6 dauert täglich von 7.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit. Die Spielzeiten für Platz 1 und 2 werden wie folgt festgelegt:

Am Wochenende                              8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(Samstag u. Sonntag)                     14.00 Uhr bis 20.00 Uhr

bei Verbandsspielen                       8.00 Uhr bis 20.00 Uhr, durchgehend.

von Montag bis Freitag                  8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

14.00 Uhr bis zum Eintritt der Dämmerung.

Außerhalb dieser Zeiten darf auf den Plätzen 1 und 2 nicht gespielt werden !!!

2.2.        Die Platzbelegung erfolgt für 1 Stunde durch Setzen eines Magneten mit dem Namen des Mitgliedes oder bei Gästen durch Setzen einer Gastmarke, jeweils zu Beginn einer Viertel­stunde. Die Platzbelegung kann auch für eine Spielzeit von 1 ½ Stunden erfolgen, wenn diese Zeit zur Durchführung eines Doppels verwendet wird. Dies ist auf der Belegungstafel speziell mit einem „Doppel"-Magneten zu kennzeichnen. Wenn durch Vorbelegung ein Platz länger als 15 Minuten leer stehen würde, bis die nächste Belegung beginnt, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Die Vorbelegenden müssen sofort beginnen.
  2. Von den Vorbelegenden ist nur eine Person anwesend.

In diesem Fall muss die vorbelegte Stunde soweit verschoben werden, dass dazwischen eine volle Spielstunde möglich ist. Welche der 2 Möglichkeiten gewählt wird, entscheidet der Vorbelegende.

  1. Sind bei der Vorbelegung der Spielzeit einer oder mehrere Plätze frei, so müssen zuerst die freien Plätze belegt werden.

2.3.       Teilweise spielberechtigte Personen dürfen unter der Woche nach 16.00 Uhr, an Wochenenden sowie an Feiertagen nur mit einem voll Spielberechtigten spielen.

2.4.       Jugendliche Mitglieder, gem. Ziff. 1.2. dürfen, an Wochenenden, an Feiertagen und wochentags ab 16.00 Uhr ohne ihren Magneten zu setzen spielen, wenn die Plätze frei sind. Sobald eine Belegung erfolgt, müssen sie jedoch die Plätze räumen.

2.5.       Für jugendliche Mitglieder gem. Ziff. 1.2., sind in erster Linie die Plätze 3-6 vorgesehen. Sie dürfen nur dann auf den Plätzen 1 und 2 spielen, wenn die Plätze 3-6 belegt sind.

2.6.       Fehlt 5 Minuten nach Beginn der Spielzeit der Partner, kann der anwesende Spieler einen anderen Partner suchen oder er muß den Platz für andere Interessenten freigeben.

2.7.       Eine Belegung kann nur von einem anwesenden Spieler vorgenommen werden, der bis zu Beginn der Belegungszeit nicht spielen darf und bis Spielbeginn anwesend ist.

Spieler, für die an einem Tag für Punktspiele oder Forderungsspiele Plätze reserviert sind, dürfen an diesem Tag nicht mehr belegen. Mannschaftsspieler dürfen an Trainingstagen (Training auf den Plätzen 5 und 6) ab 17.00 Uhr neben diesem Training nur auf den Plätzen 5 und 6 spielen. Dies gilt auch für Trainingseinheiten mit Vereinstrainern. Bei Training mit Vereinstrainern ist die Spielzeit auf max. 1 Stunde begrenzt.

2.8.       Es gehört zur sportlichen Fairness, dass bei Engpässen jede Möglichkeit genutzt wird, wartende Mitglieder einzubeziehen.

2.9.       Die Spielzeit für Forderungsspiele kann mit speziellen Magnettäfelchen vorbelegt werden. Angefangene Forderungsspiele dürfen zu Ende geführt werden.

Forderungsspiele sollten möglichst zu belegungsarmen Zeiten stattfinden. Forderungsspiele zwischen Jugendlichen gem. Ziff. 1.2. müssen um 17.00 Uhr beendet sein.

 

3. Platzanlagen

3.1.       Die Platzanlagen sind sorgfältig zu behandeln. Es ist alles zu unterlassen, was den Spielbetrieb beeinträchtigen könnte.

3.2.       Beim Spielen ist Tenniskleidung erwünscht. Es darf nur mit Tennisschuhen gespielt werden.

3.3.       Das Bespielen der Tennisplätze ist nicht gestattet, wenn sich Pfützen gebildet haben.

3.4.       Alle Spieler sind verpflichtet, nach ihrem Spiel, innerhalb der Spielzeit, das Tennisfeld bis zum Zaun abzuziehen und bei Trockenheit die Beregnungsanlage in Gang zu setzen.

3.5.       Leere Flaschen, Balldosen und Sonstiges sind nach Ablauf der Spielzeit mitzunehmen und in die entsprechenden Behältnisse zu bringen.

  

4. Gastspieler

4.1.        Personenkreis :        Gastspieler können nur Personen sein, die mehr als 20 km von

Deggingen entfernt wohnen oder nachweislich Mitglied eines unserer Nachbarvereine sind.

Abweichend hiervon erhält jedes aktive Mitglied die Möglichkeit, beim Bewirtschaftungs­dienst pro Jahr 5 Sondergastspielmarken zum Preis von 5€ / Gastmarke zu erwerben. Mit diesen Sondergastspielmarken darf ohne Einschränkung mit Gästen gespielt werden.

Passive Mitglieder sind grundsätzlich nicht spielberechtigt. Sie erhalten jedoch pro Jahr 5 Gastspielmarken gegen Zahlung von 5€ / Gastmarke beim Vorstand für Verwaltung und Finanzen. Sie sind damit 5 Mal spielberechtigt.

4.2.        Jeder Gastspieler, ohne altersmäßige Einstufung, hat laut Beschluss der Hauptversammlung für die Benutzung der Anlage einen Unkostenbeitrag zu leisten. Der Unkostenbeitrag ist in Form von Gastmarken zu entrichten. Diese Gastmarken sind beim Bewirtschaftungsdienst erhältlich. Es dürfen maximal 10 Marken pro Person abgegeben werden.

4.3.        Die Gastmarken müssen vor Spielbeginn unter der entsprechenden Zeit auf dem gewählten Platz im speziellen Gastspieler-Belegungsplan eingeklebt und durch Datum und Unterschrift entwertet werden.

4.4.        Von Gastspielern ist pro Stunde und Person eine Gastmarke zu kleben, jedoch pro Platz nicht mehr als 10€.

 

5. Haftung

5.1.        Der Tennisclub Deggingen e.V. übernimmt keine Haftung für Kleidungsstücke und Wertsachen.

5.2.        Der Tennisclub Deggingen e.V. übernimmt keine Haftung für Unfälle auf der gesamten Tennisanlage.

 

 

Diese Ordnung wurde vom AS des Tennisclubs Deggingen am 11.07.1983 beschlossen. Am 22.04.1985,25.03.1988,01.05.1990, 13.03.1992, 02.07.1992, 01.04.1996 und am 23.03.1999 ergänzt oder geändert.

 

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